Allgemeine Reservierungsbedingungen   

 Reservierungsbedingungen Oktoberfest 2022:

Reservierungen sind nur tischweise ab 6 Personen möglich. Unser Zelt verfügt über 6er, 10er und 12er Tische. Pro reservierten Platz ist jedoch eine Mindestabnahme in Form von Wertgutscheinen erforderlich. Die Höhe der Mindestabnahme pro reservierten Platz richtet sich nach den Zeiten, die reserviert werden und ist wie folgt gestaffelt:

11:00 – 15:00 Uhr   32,00 €    Sonntag bis Freitag (ausg. 02.10.2022)
12:00 – 16:00 Uhr   32,00 €    Sonntag bis Freitag (ausg. 02.10.2022)
13:00 – 17:00 Uhr   32,00 €    Sonntag bis Freitag (ausg. 02.10.2022)
11:00 – 14:00 Uhr   32,00 €    nur Samstag und Sonntag 02.10.2022
14:00 – 16:00 Uhr   32,00 €    nur Samstag und Sonntag 02.10.2022
16:00 – 18:00 Uhr   32,00 €    nur Samstag und Sonntag 02.10.2022
17:00 – Ende           74,00 €    Montag bis Sonntag
17:30 – Ende           72,00 €    Montag bis Sonntag
18:00 – Ende           70,00 €    Montag bis Sonntag
18:30 – Ende           68,00 €    Montag bis Sonntag

Der Mehrweckgutschein (Verzehrgutschein) ist in dem gebuchten Zeitblock des jeweiligen Reservierungstages gültig.
Sofern wir Ihnen ein verbindliches Angebot unterbreiten können, erhalten Sie die schriftliche Bestätigung über die zu einem bestimmten Termin verfügbaren Plätze.

Zahlung
Sie haben binnen 14 Tage Gelegenheit, durch vollständige Einzahlung des geforderten Betrages auf unser in der Rechnung angegebenes Konto, eine verbindliche Reservierung der angegebenen Plätze zum angegebenen Termin herbeizuführen. Die Bestätigung und Rechnung erhalten Sie per Mail. Nach Eingang Ihrer Zahlung senden wir Ihnen die Mehrzweckgutscheine (Verzehrgutschein)  zu. Für die Reservierung fallen zusätzlich 20 € Reservierungs-/ Bearbeitungsgebühren und Versandkostenpauschale an. Ein Versand der Mehrzweckgutscheine (Verzehrgutschein) ins Ausland ist leider nicht möglich. Diese Mehrzweckgutscheine (Verzehrgutschein) sind am Reservierungstag am Haupteingang im Festzelt abzuholen. Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen gehen zulasten des Bestellers. Reservierungen, für die kein rechtzeitiger Zahlungseingang festgestellt werden kann, werden gestrichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die MwSt. für die Mehrzweckgutscheine aktuell nicht ausgewiesen werden kann, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, ob der/die Gutschein/e für Essen (7% MwSt.) oder Getränke (19% MwSt.) verwendet wird. Die Schlussrechnung mit ausgewiesener MwSt. erhalten Sie am Reservierungstag bei Abrechnung.

Stornierungen
Stornierungen von Reservierungen müssen schriftlich erfolgen und mit allen originalen Mehrzweckgutscheinen (Verzehrgutschein) an uns
zurückgesandt werden.

Die Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung von bereits bezahlten Rechnung beträgt bis zum 07.08.2022 10,00 € pro Person, vom 08.08.2022 bis 21.08.2022 20,00 € pro Person, vom 22.08.2022 bis 05.09.2022 30,00 € pro Person und ab dem 06.09.2022 100% pro Person. Ausschlaggebend hierfür ist der Poststempel für die Rücksendung der Mehrzweckgutscheine (Verzehrgutschein). Es können nur komplette Tischreservierungen storniert werden!

Bindung an die Reservierung
Wir möchten Sie bitten, die Reservierungszeiten exakt einzuhalten. Werden Plätze bis 15 Minuten nach der auf dem Mehrzweckgutschein (Verzehrgutschein) und Reservierungsbestätigung angegebenen Reservierungszeit nicht eingenommen, dürfen diese anderweitig vergeben werden. Ein Freihalten von Plätzen nach Ablauf der 15 Minuten ist nicht möglich. Sollten Sie am Reservierungstag mit weniger Personen als gebucht Ihre Plätze einnehmen, dann füllen wir diese mit wartenden Gästen auf. Wir bitten um Verständnis, dass wir danach keinen Anspruch mehr auf einen Platz oder eine Verschiebung der Reservierung geben können.

Rücktritt der Heinz Wurst- und Hühnerbraterei
Sollte unser Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnung, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt, Pandemie-Gründen oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die anlässlich der Reservierung gekauften Mehrzweckgutscheine (Verzehrgutschein) rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Festwirt der Heinz Wurst- und Hühnerbraterei Heilmaier OHG sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Gutscheine
Die Mehrzweckgutscheine (Verzehrgutschein) sind für den gesamten Zeitraum des jeweiligen Oktoberfestes gültig, für das sie erworben wurden. Bei Verfügbarkeit von freien Plätzen tagsüber von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr von Montag bis Freitag können nicht eingelöste Mehrzweckgutscheine (Verzehrgutschein) auch im Festzelt eingelöst werden (ausg. 03.10.2022).

Eine Erstattung von verlorenen Mehrzweckgutscheinen (Verzehrgutschein) ist nicht möglich. Bei Bestellung von Gesamtgutscheinen, kann keine Einzelabrechnung erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass der Anspruch auf die reservierten Plätze bei vollständigen Verlassen des Tisches oder

Zeltes verfällt. Die Mehrzweckgutscheine (Verzehrgutschein) können nicht als Trinkgeld gegeben werden.

Ist der Betrag des Verzehrs höher als der Mehrzweckgutschein (Verzehrgutschein) so kann dieser in bar oder mit Ec-Karte beglichen werden. Der Wunsch, eine Rechnung über den zusätzlichen Betrag der Bewirtung zu erhalten, muss am Reservierungstag dem Servicepersonal oder der Geschäftsleitung mitgeteilt werden.

Weitergabe der Reservierung
Reservierungen gelten jeweils nur für den Besteller und seine Gäste. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer

schriftlichen Zustimmung. Der Weiterverkauf und Handel von Tischreservierungen und Mehrzweckgutscheinen (Verzehrgutscheinen) ist
untersagt; dazu gehört auch der Verkauf über das Internet. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns das Recht vor zu stornieren.

Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre Adress- und Kommunikationsdaten für Reservierungen im Festzelt. Darüber hinaus verwenden wir Ihre Daten um sie ausschließlich mit Informationen bezüglich Ihrer Reservierung zu versorgen. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie dem ausdrücklich zu widersprechen. Wir informieren Sie auf diesem Wege über Ihr Beschwerderecht bei dem bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BAYLDA), 91522 Ansbach. Inh. Petra und Alexander Brenner (Amtsgericht München)